Screening

Brustkrebs ist in Deutschland die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Etwa jede zehnte Frau erkrankt im Laufe ihres Lebens daran, die meisten nach dem 50. Lebensjahr.

Deswegen wurde beschlossen, ein Programm zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening einzuführen. Dieses Programm entspricht nach den EU-Leitlinien höchsten Qualitätsanforderungen:

  • Jede Röntgenaufnahme wird von zwei besonders geschulten Ärzten beurteilt
  • Jeder Arzt beurteilt im Jahr routinemäßig die Mammographien von mind. 5000 Frauen
  • Im Falle einer Verdachtsdiagnose findet die Abklärung innerhalb des Programms statt
  • Nur besonders qualifizierte Einrichtungen dürfen dieses Programm durchführen

Alle Frauen zwischen 50 und 69 Jahren werden in zweijährigem Abstand auf der Grundlage von Angaben der Einwohnermelderegister durch eine zentrale Stelle in Bremen eingeladen.

Die frühe Erkennung von Brustkrebs verbessert die Behandlungsmöglichkeiten und die Chancen einer Heilung deutlich.

Durch den Einsatz hochwertiger und regelmäßig überprüfter Röntgengeräte wird die Strahlenbelastung gering gehalten. Sie entspricht etwa 10% der durchschnittlichen natürlichen, jährlichen Strahlenbelastung in Deutschland.

Der Nutzen der Untersuchung in dieser Altersgruppe unter den Voraussetzungen dieses qualitätsgesicherten Programms ist deutlich höher einzuschätzen als das Risiko, dass durch die Röntgenstrahlen bei der Mammographieerstellung Krebs ausgelöst werden kann.

Die Untersuchungskosten werden von den Krankenkassen übernommen, es ist keine Überweisung notwendig. Die Krankenversichertenkarte ist mitzuführen.

Hinweise

Wichtige Hinweise zu Ihrer Screening-Untersuchung: Die Untersuchung findet in der Albrechtstraße 105 oder auf dem Mammobil statt. Wenn sie zwischen 50 und 69 Jahren sind, erhalten im zweijährigen Abstand eine Einladung von einer zentralen Terminverwaltungsstelle in Bremen. Diese erhalten die Informationen aus den Einwohnermelderegistern. Die Zentrale Stelle ist nach Absatz 1 des Mammographie-Screening-Meldedatenverwendungsgesetzes – MMDaVG (Gesetz […]